/ Auskunftsbegehren

Auf Grund der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) veröffentlicht nic.at keine Daten von natürlichen Personen - egal, ob es sich um den Domain-Inhaber oder um die technische Kontaktperson (Tech-C) einer Domain handelt.


Sollte es sich bei den Inhaberdaten um eine Privatperson handeln, deren Daten nicht angezeigt werden, kann in begründeten Fällen ein Auskunftsbegehren beantragt werden. Nur Personen, die sich bei nic.at authentifizieren und ein berechtigtes Interesse nachweisen, erhalten Auskünfte zu privaten Inhaberdaten. Das können z.B. Strafverfolgungsbehörden oder auch Personen oder deren Anwälte sein, die sich im Zuge von Domainstreitigkeiten an nic.at wenden und ihr berechtigtes Interesse nachweisen können. Gehören Sie zu diesen Personen, geben Sie bitte den Domainnamen ein und füllen Sie für Ihr Auskunftsbegehren das folgende Webformular aus. 

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