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Registrierungsrichtlinien

der nic.at GmbH (kurz nic.at)
RegRL/Version 6.1 vom 16.5.2018)

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  • 1. nic.at
  • 2. Definitionen
  • 3. Domainname und Nameserver
  • 4. Registrierung einer Domain
  • 5. Domaininhaber, Domain-Contacts
  • 6. Registrar
  • 7. Rechtliches
  • 8. Whois
  • 9. IDN
  • 10. DNSSEC

1. nic.at

nic.at registriert Internet-Domains unterhalb der Top Level Domain (TLD) .at sowie unter den Sub Level Domains (SLD) .co.at und .or.at. Sie tut dies in Übereinstimmung mit den international anerkannten Standards für den Betrieb einer Länder-TLD-Registrierungsstelle.

2. Definitionen

  • Domain = Eine Domain (z.B. beispiel.at) ist eine Kombination aus dem Domainnamen, dem Punkt und einer Top Level Domain, hier der Top Level Domain .at oder einer Sub Level Domain, hier .co.at oder .or.at.
  • Domainname = Ein Domainname ist eine Folge von Buchstaben, Ziffern („0-9") und Bindestrichen („-“), wobei unter Buchstaben im Sinne dieser Definition sowohl die Zeichen "a-z", als auch die in der Liste unter www.nic.at/idn/zeichen taxativ angeführten Zeichen zu verstehen sind.
  • IDN = Internationalised Domain Name = Eine Domain (z.B. bücher.at), die mindestens einen über „a-z“ hinausgehenden Buchstaben entsprechend der Liste unter www.nic.at/idn/zeichen enthält (vgl. auch Punkt 9. dieser Registrierungsrichtlinien).
  • ACE-String = ASCII Compatible Encoding-String (z.B. xn--bcher-kva.at): Eine durch technische Vorgänge erstellte Zeichenkette (z.B. xn--bcher-kva.at), die nur aus Buchstaben von „a-z“, Ziffern von „0-9“ und Bindestrichen besteht und deren erstes bis viertes Zeichen aus der Kombination „xn--“ besteht. Der ACE-String muss technisch in eine IDN „übersetzt“ werden können (vgl. RFC 3492).
  • nic.at-Handle = Ein nic.at-Handle ist eine Buchstaben- und Ziffernkombination, die auf eine in der nic.at Datenbank gespeicherte Person und ihre Anschrift verweist.
  • DNSSEC = Domain Name System Security Extensions (DNSSEC) sind eine Erweiterung des Domain-Name-Systems (DNS), die dazu dienen, mit Hilfe von kryptographischen Signaturen die Echtheit von DNS-Antworten überprüfen zu können.

Sofern in den vorliegenden Registrierungsrichtlinien oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der nic.at von einer „Domain“ gesprochen wird, umfasst dies auch IDNs, ausgenommen, es wird explizit eine andere Regelung angeführt.

3. Domainname und Nameserver

Die Mindestlänge eines Domainnamens unter der Top Level Domain .at bzw. unter den Sub Level Domains .co.at oder .or.at beträgt ein (1) Zeichen. Die Höchstlänge beträgt dreiundsechzig (63) Zeichen, wobei bei einer IDN die Anzahl der Zeichen des ACE-Strings herangezogen wird. Ein Domainname darf nicht mit einem Bindestrich beginnen oder enden und darf nicht zwei Bindestriche an der dritten und vierten Stelle enthalten, ausgenommen es handelt sich um den ACE-String einer IDN. Ein- und zweistellige Domainnamen dürfen keinen Bindestrich enthalten. Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden, da Großbuchstaben mittels sog. „Nameprep“ in Kleinbuchstaben umgewandelt werden.

Bei der Registrierung einer Domain müssen mindestens zwei, aber höchstens acht Nameserver angegeben werden. Zusätzlich können optional auch 1–6 DS-Records angegeben werden, wenn die gegenständliche Domain mit DNSSEC signiert ist und der/die DS-Record(s) aktiviert werden soll(en). Die Angaben im Antrag müssen mit der technischen Konfiguration exakt übereinstimmen. Der Domain-Inhaber hat die laufende Verfügbarkeit aller angegebenen Nameserver sicherzustellen. Eine IDN darf nicht in der Bezeichnung des Nameservers enthalten sein, sondern nur der ACE-String. 

4. Registrierung einer Domain

Die Antragstellung hinsichtlich einer Domain erfolgt entweder unter Inanspruchnahme der Dienstleistungen eines Registrars (vgl. Punkt 6. dieser Registrierungsrichtlinien) oder unter Verwendung der von nic.at unter www.nic.at zur Verfügung gestellten elektronischen Formulare.
Hinsichtlich der Registrierung einer IDN ist bei Verwendung der elektronischen Formulare auf der Webseite www.nic.at entweder der ACE-String oder die IDN anzugeben. Bei Registrierung einer IDN durch den Registrar ist im Antrag ausschließlich der ACE-String anzugeben, wobei nic.at technisch eine Dekodierung durchführt und somit die IDN erzeugt. Vertragsgegenstand ist jedenfalls die IDN, nicht der ACE-String.

Ein Antrag gilt erst dann als gestellt, wenn dieser ohne inhaltliche und formale Fehler einlangt. Voraussetzung für die Bearbeitung des Antrages ist, dass der Auftraggeber die nach diesen Richtlinien erforderlichen Angaben vollständig und zutreffend übermittelt und die gewünschte Domain den in diesen Richtlinien enthaltenen Vorgaben entspricht.

Die Anträge auf Delegation einer Domain werden maschinell bearbeitet, pro Antrag wird nur eine Domain vergeben. Die eingegangenen Anträge werden in der Reihenfolge ihres Einlangens behandelt und nach dem „first come – first served-Prinzip“ vergeben.
nic.at behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der angegebenen Nameserver und etwaig angegebener DS-Records zu überprüfen. Der Registrierungsantrag kann durch den Domain-Inhaber oder einen durch diesen bevollmächtigten Dritten durchgeführt werden. Der Registrierungsvertrag kommt zwischen dem künftigen Domain-Inhaber und der nic.at erst durch die Delegation zustande; für ihn gelten neben diesen Richtlinien die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der nic.at (zu finden unter www.nic.at).

5. Domaininhaber, Domain-Contacts

Der Domain-Inhaber ist der alleinige Vertragspartner der nic.at und damit der Träger aller Rechte und Pflichten an dieser Domain. Bei natürlichen Personen ist beim Registrierungsantrag der vollständige Vor- und Nachname anzugeben, bei allen anderen Domain-Inhabern der vollständige, den gesetzlichen Vorschriften entsprechende, Wortlaut (z.B. mit Rechtsform laut Firmenbuch). Ebenso müssen die Anschrift des Domain-Inhabers (die Angabe einer Postfachadresse reicht nicht aus) und seine E-Mail-Adresse – wobei eine IDN als E-Mail-Adresse nicht möglich ist - mitgeteilt werden. Die E-Mail-Adresse des Domain-Inhabers hat den Bestimmungen des RFC 822 zu entsprechen.

Bei der technischen Kontaktperson (tech-c), der die Domain in technischer Hinsicht betreut, sind Name, Anschrift und E-Mail anzugeben.
Weiters ist ein Rechnungsempfänger zu nennen, dies kann der Domain-Inhaber oder eine dritte Person sein (vgl. auch Punkt 6. dieser Registrierungsrichtlinien). Anzugeben sind ebenfalls Name, Anschrift und E-Mail. nic.at behält sich vor, den Domain-Inhaber als Rechnungsempfänger einzusetzen, wenn die Daten des genannten Rechnungsempfängers offensichtlich falsch sind, oder der Rechnungsempfänger die Bezahlung der Domain verweigert.

Für die Daten des Domain-Inhabers sowie sämtlicher Kontaktpersonen muss ein ASCII-konformer Zeichensatz verwendet werden, das heißt es dürfen keine IDN-spezifischen Zeichen darin enthalten sein.

6. Registrar

Der Domain-Inhaber kann sich für die Registrierung und Verwaltung einer Domain eines Registrars bedienen. Dieser tritt gegenüber der nic.at als Gehilfe des Domain-Inhabers auf. Grundvoraussetzung ist, dass die Antragstellung durch den Registrar selbst erfolgt und dieser als Rechnungsempfänger für die Domain gegenüber nic.at genannt ist. Eine aktuelle Liste aller Registrare ist unter www.nic.at/registrare abrufbar (vgl. auch Punkt 3.9. der AGB der nic.at).

7. Rechtliches

Sämtliche Registrierungen durch nic.at erfolgen in gutem Glauben auf die Rechtmäßigkeit des Anspruchs. Der Antragsteller erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichen- und Wettbewerbsrechten (Namensrecht, Markenrecht, UWG etc.) zu verletzen.

8. Whois

Wenn es sich beim Domain-Inhaber oder der technischen Kontaktperson um eine Organisation mit eigener Rechtspersönlichkeit handelt und diese im Zuge der Registrierung als solche gekennzeichnet wurde, kann nic.at Name und sämtliche Kontaktinformationen im Internet, insbesondere in der Whois-Datenbank der nic.at, veröffentlichen; dazu erklärt der Domain-Inhaber allenfalls erforderliche Zustimmungen von Kontaktpersonen eingeholt zu haben. Die Anzeige der E-Mail-Adresse sowie Fax und Telefonnummer kann auf Wunsch unterbleiben.

9. IDN

Der Antragsteller nimmt zur Kenntnis, dass IDNs eine Technologie darstellen, bei der es unter Umständen bei gewissen Applikationen zu technischen Problemen kommen kann.

10. DNSSEC

Der Antragsteller nimmt zur Kenntnis, dass er im Falle der Nutzung von DNSSEC dafür verantwortlich ist, dass die betreffende Domain signiert ist und dass der/die entsprechende(n) DS-Record(s) an nic.at übermittelt wird/werden. nic.at ist ausschließlich dafür verantwortlich, dass der/die übermittelte(n) DS-Record(s) in die .at-Zone aufgenommen wird/werden und die .at-Zone selbst korrekt signiert ist.

Stand: 16.5.2018