/ DSGVO: Ab sofort reduzierte Anzeige von Domaindaten

May 17

/ Pressemeldungen - 17.05.2018 11:44
DSGVO: Ab sofort reduzierte Anzeige von Domaindaten

In Hinblick auf die DSGVO hat die Domain-Registry nic.at eine neue Whois-Policy für .at-Domains umgesetzt: Ab sofort sind Domaindaten von natürlichen Personen nicht mehr öffentlich einsehbar. In juristisch gerechtfertigten Fällen erteilt nic.at Auskünfte an berechtigte Personen, die ein entsprechendes Auskunftsbegehren mit genau definierten Nachweispflichten stellen. Will ein privater Domain-Inhaber in der Whois-Datenbank veröffentlicht werden, ist dies auf ausdrücklichen Wunsch möglich.

Ab sofort zeigt nic.at bei Domains, deren Inhaber eine natürliche Person ist, nur mehr den Domainnamen, den zuständigen Registrar und notwendige technische Informationen im öffentlichen „Whois“ an. „So kommt nic.at dem in der DSGVO definierten Schutzbedürfnis der Daten von natürlichen Personen nach“, erklärt nic.at Juristin Dr. Barbara Schloßbauer. Will eine Privatperson, dass ihre Daten trotzdem angezeigt werden, kann sie das über den Registrar veranlassen. „Domain-Inhaber, die zeigen wollen, dass eine reale, vertrauenswürdige Person hinter einem Web-Auftritt steht, sollen auch die Möglichkeit dazu haben.“, erklärt Schloßbauer den Hintergrund.

Auskünfte zu privaten Inhaberdaten nur in gerechtfertigten Fällen

Benötigt ein Dritter Auskunft über einen privaten Domain-Inhaber, wird diese nur erteilt, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. „Das können z.B. Strafverfolgungsbehörden oder Personen bzw. deren Anwälte sein, die sich im Zuge von Ermittlungen oder bei Domainstreitigkeiten an nic.at wenden.“ Sie müssen sich authentifizieren und ihr Interesse begründen bzw. eine Rechtsverletzung oder einen Schaden aufgrund der Domainnutzung nachweisen. Keine Auskünfte werden jedoch bei Kaufinteresse oder gewünschter Kontaktaufnahme mit dem Inhaber erteilt. Denn, so die Juristin: „Ich kann mir ja auch nicht über ein Autokennzeichen bei der Zulassungsstelle die Daten des Autobesitzers organisieren, nur weil mir das Auto gefällt und ich es kaufen will.“ Als Hilfestellung für private Domain-Inhaber wurden auf www.nic.at Mechanismen implementiert, sodass diese jederzeit ihren eigenen Datenstand überprüfen bzw. ihr Domain-Zertifikat anfordern können.

Domain-Verfügbarkeitsabfrage und Domaindaten juristischer Personen weiterhin öffentlich

Was von den Neuerungen unbeeinflusst bleibt, ist die Abfrage, ob eine Domain unter .at, .co.at oder .or.at noch frei oder bereits vergeben ist. „Hier ist und bleibt nic.at die verlässliche Auskunftsquelle zur Verfügbarkeit von Domains“, unterstreicht Schloßbauer. Die Daten zu Domains, deren Inhaber eine juristische Person ist, werden weiterhin veröffentlicht. Oft sind jedoch bei Firmendaten MitarbeiterInnen als Ansprechpersonen mit ihrer persönlichen E-Mail Adresse hinterlegt. Dazu gibt Schloßbauer folgenden Tipp: „Wir empfehlen Firmen mit ihren MItarbeiterInnen abzuklären, ob sie als Ansprechperson mit ihrer E-Mail Adressen aufscheinen wollen. Wenn nicht, kann man hier eine Abteilung oder eine generelle Office-E-Mail Adresse eintragen.“ Dies kann jeder Inhaber einfach in Form einer Datenänderung über den Provider veranlassen.

 

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