/ nic.at kündigt Änderungen bei öffentlicher „Whois“-Anzeige für .at-Domains an
/ Pressemeldungen - 15.03.2018 08:00
nic.at kündigt Änderungen bei öffentlicher „Whois“-Anzeige für .at-Domains an
Aktuell zeigt die nic.at Whois-Datenbank, das öffentliche Verzeichnis registrierter .at-Domains, alle Inhaber und Kontakte zu .at-Domains an – ungeachtet dessen, ob es sich um Firmen oder Privatpersonen handelt. Im Zuge der EU-Datenschutzgrundverordnung wird nic.at ab Mitte Mai 2018 nur mehr Daten juristischer Personen im Whois anzeigen. Natürliche Personen können auf eigenen Wunsch weiterhin veröffentlicht werden.
Seit Jahrzehnten ist es in der Domainverwaltung üblich, die Inhaberdaten zu einer Domain in der öffentlichen „Whois“-Datenbank anzuzeigen. Der Inhaber wird darüber bei der Registrierung seiner .at-Domain in Kenntnis gesetzt, geregelt ist dies in den AGB der Domain-Registrierungsstelle nic.at. Diese Regelung ist nun mit der Umsetzung der DSGVO zum Teil Geschichte, wie Dr. Barbara Schloßbauer, Leiterin der nic.at Rechtsabteilung, erklärt: „Die Verordnung legt ein unterschiedliches Schutzbedürfnis bei Daten natürlicher und juristischer Personen fest. Deshalb werden wir ab Mitte Mai die persönlichen Daten von natürlichen Personen besser schützen und nicht mehr öffentlich anzeigen - auch wenn wir sie natürlich weiterhin bei der Registrierung erhalten müssen.“ Diese Änderung hat auch Anpassungen der nic.at AGB und Registrierungsrichtlinien für .at-Domains zur Folge.
Das neue Whois-Format ab Mitte Mai
Zukünftig werden bei Domains, deren Inhaber eine natürliche Person ist, nur mehr der Domainname, der zuständige Registrar und notwendige technische Informationen aufscheinen. Bei Firmen und Organisationen wird weiterhin auch der Name samt Adresse veröffentlicht, wobei Kontaktdaten wie E-Mail, Fax und Telefon auf Wunsch ausgeblendet werden können. Die Information, ob es sich um Daten einer juristischen oder natürlichen Person handelt, gibt der Registrar bei der Registrierung oder Datenänderung einer Domain an. Will eine Privatperson, dass ihre Daten trotzdem angezeigt werden, kann sie das ebenso über den Registrar veranlassen, denn: „Es gibt mit Sicherheit genügend Fälle, in denen jemand bewusst zeigen will, dass eine reale, vertrauenswürdige Person hinter einem Web-Auftritt steht“, erläutert Schloßbauer.
Auskünfte zu privaten Inhaberdaten nur mehr in juristisch gerechtfertigten Gründen
Konnte bisher jedermann die Inhaberdaten einer Domain öffentlich aufrufen, ist dies ab Mitte Mai nicht mehr möglich. „Nur mehr Personen, die sich bei uns identifizieren und ein begründetes juristisches Interesse haben, erhalten in Zukunft Auskünfte zu privaten Inhaberdaten“, so die Juristin. Das können z.B. Strafverfolgungsbehörden oder betroffene Personen bzw. deren Anwälte sein, die sich im Zuge von Domainstreitigkeiten an nic.at wenden und ihr berechtigtes Interesse nachweisen können.
Domain-Verfügbarkeitsabfrage weiterhin öffentlich
Was von den Neuerungen unbeeinflusst bleibt, ist die Abfrage, ob eine Domain unter .at, .co.at oder .or.at noch frei ist oder bereits vergeben ist. „Hier ist und bleibt nic.at die sichere Auskunftsquelle zur Verfügbarkeit von Domains“, unterstreicht Schloßbauer.