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Domain Streitigkeiten und Wartestatus  Alle öffnen


Bei Rechtsstreitigkeiten um .at-Domains kann ein Wartestatus beantragt werden. Dieser garantiert, dass für die Dauer der Streitigkeit kein Inhaberwechsel durchgeführt werden kann. 

Grundsätzlich  gibt es keine außerordentliche Streitschlichtungsstelle für .at-Domains. Wenn eine außergerichtliche Beilegung von .at-Domain Streitigkeiten nicht möglich ist, steht der Gang zu den ordentlichen Gerichten offen. Die Parteien müssen sich selbst um eine Einigung bemühen. nic.at ist kein Vermittler und trifft keine Entscheidungen, stellt jedoch mit dem Wartestatus eine faire Grundlage zur Verfügung.

Der Wartestatus ist eine Sperre des Inhaberwechsels auf einen Dritten und kann bei Rechtsstreitigkeiten um .at-Domains beantragt werden. Damit ist für die Dauer der Streitigkeit garantiert, dass der Inhaber ein und derselbe bleibt und dieser sich nicht seiner Verantwortung entziehen kann, indem er die Domain jemand anderem überträgt.

Einen Wartestatus kann jeder beantragen. Man muss jedoch seine rechtlichen Ansprüche auf die Domain glaubhaft machen können, z. B. mit einem Firmenbuch- oder Markenregisterauszug.

Wenn Sie einen Wartestatus für eine .at-Domain beantragen möchten, senden Sie einen unterfertigten Brief, gerne auch als E-Mail Anhang (recht@nic.at), an die nic.at-Rechtsabteilung und erläutern Sie, um welche Domain es sich handelt und welche Rechte Sie daran haben. Legen Sie Bescheinigungen wie z. B. Firmenbuch- oder Markenregisterauszüge bei. Ist der Anspruch juristisch gerechtfertigt, wird der Wartestatus 1 gesetzt und Beantrager sowie Domain-Inhaber werden schriftlich informiert.

Wartestatus 1 gilt für einen Monat und kann vor Ablauf um einen weiteren Monat verlängert werden. Das heißt, es ist insgesamt eine maximale Dauer von zwei Monaten möglich. Wartestatus 2 gilt für die gesamte Dauer eines Rechtsstreits vor Gericht oder einer Schlichtungsstelle.

Der Wartestatus hat keine Auswirkung auf die Funktionalität der .at-Domain. Sie ist technisch nicht gesperrt und Datenänderungen (ausgenommen Inhaberwechsel) können wie gewohnt vorgenommen werden. Wenn für Ihre Domain ein Wartestatus beantragt wurde, empfehlen wir Ihnen, dass Sie Ihre eigenen rechtlichen Ansprüche an der Domain prüfen. Es steht Ihnen frei, sich mit dem Beantrager außergerichtlich zu einigen oder es zu einem Gerichtsverfahren kommen zu lassen. Die Kündigung oder die Übertragung der Domain auf den Wartestatus-Beantrager ist jederzeit möglich. Bei Fragen können Sie gerne die nic.at-Rechtsabteilung (recht@nic.at) kontaktieren.

Bei der zeitlichen Dauer des Wartestatus gibt es zwei Möglichkeiten: Wartestatus 1 gilt für einen Monat und kann vor Ablauf um einen weiteren Monat verlängert werden. Das heißt, es ist insgesamt eine maximale Dauer von zwei Monaten möglich. Wartestatus 2 gilt für die gesamte Dauer eines Rechtsstreits vor Gericht oder einer Schlichtungsstelle.

Wenn Sie keinen Wartestatus für die .at-Domain beantragen, bevor Sie den Domain-Inhaber kontaktieren oder klagen, besteht die Gefahr, dass der derzeitige Domain-Inhaber die Domain an jemand anderen überträgt. Damit wäre Ihre Verhandlung und Klage gegenstandslos und muss gegen den neuen Domain-Inhaber wiederholt werden (der die Domain jedoch auch wieder weiter übertragen kann, solange kein Wartestatus beantragt wird).

Bedenken Sie: Wenn der Domain-Inhaber im Ausland ist, wird die Rechtsverfolgung möglicherweise schwieriger.

Nein, es gibt keine Vorteile oder Bevorzugung für den Wartestatus-Beantrager bei Neuvergabe. Die .at-Domain wird nach dem "First come, first served"-Prinzip neu vergeben. 

Service

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