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.at-Domains können prinzipiell von jedermann registriert werden, egal ob Privatperson, Firma, Verein oder Organisation. Als Domain-Inhaber muss entweder eine natürliche Person oder eine Organisation (juristische Person) angegeben werden. Eine Organisation muss mit dem gültigen Rechtsform-Zusatz angegeben werden.

Privatpersonen müssen volljährig und geschäftsfähig sein. Inhaber, die natürliche Personen sind, sind mit Vor- und Nachnamen im Namensfeld einzutragen. Umlaute sind bei Inhaberangaben nicht zulässig.

Organisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit (z. B. OG, GmbH, Vereine usw.) müssen im Organisationsfeld eingetragen werden - vollständig und mit etwaigem Rechtsformzusatz. Steht im Namensfeld (optional) zusätzlich eine Person, so gilt diese lediglich als Ansprechperson, nicht aber als Domain-Inhaber.

Bei Organisationen ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist zusätzlich eine natürliche Person im Namensfeld anzugeben, die auch Inhaber der Domain ist. (Beispiel:  Organisation ist Pension Maier und im Namensfeld steht Christian Maier. Dies bedeutet, dass Christian Maier Inhaber der Domain ist, sofern die Pension Maier über keine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt.) 

Eine natürliche Person (= Mensch) ist mit der Volljährigkeit geschäftsfähig. Eine juristische Person ist ein Gebilde (z. B. ein Unternehmen), das selbst Träger von Rechten und Pflichten ist und das durch Organe - also natürliche Personen - vertreten wird. Beispiele für juristische Personen sind: GmbH, AG, Vereine, Stiftungen, Gebietskörperschaften, etc.

nic.at überprüft bei Änderungen der Domain-Daten direkt bei nic.at, ob die vertretungsbefugte Person der Organisation der Änderung zugestimmt hat. 

Es ist gesetzlich geregelt, wer eine Organisation nach außen vertreten darf: z. B. der Geschäftsführer bei einer GmbH, der Vorstand bei einer AG oder der Vereinsobmann bei einem Verein. nic.at überprüft bei Änderungen an einer .at-Domain, ob die zeichnungsberechtigte Person der Organisation zugestimmt hat. Ein Provider/Registrar ist nicht zeichnungsberechtigt für den Domain-Inhaber.

Der Domain-Inhaber hat alle Rechte und Pflichten an seiner .at-Domain. Das heißt,  er hat das alleinige Nutzungsrecht und kann über die Domain verfügen, sie also nutzen, vermieten, an jemand anderen übertragen etc. Ohne seiner Zustimmung dürfen keine Daten an der Domain verändert werden. Er hat aber auch die Pflicht, laufende Domain-Entgelte (selbst oder über einen Provider/Registrar) zu bezahlen und haftet für Rechtsverletzungen, die durch die Domain entstehen.

Mit der Registrierung einer .at-Domain (egal ob bei einem Provider/Registrar oder direkt bei nic.at) gehen Sie einen Vertrag mit nic.at ein und müssen auch den AGB der nic.at zustimmen. Diese Zustimmung ist für den Domain-Inhaber auch dann verbindlich, wenn die Registrierung von einem Provider in seinem Auftrag durchgeführt wurde. Detailliertere Informationen dazu finden Sie hier.

In der Whois-Abfrage werden - je nach Rechtsperson - Informationen über den Domain-Inhaber, den technischen Ansprechpartner (Tech-C) und technische Daten (Nameserver, DNSSEC-Informationen) der delegierten Domain zur Verfügung gestellt.

nic.at veröffentlicht keine Daten von natürlichen Personen - egal, ob es sich um den Domain-Inhaber oder um die technische Kontaktperson (Tech-C) einer Domain handelt - veröffentlicht.

Wenn es sich beim Domain-Inhaber um eine Organisation mit eigener Rechtspersönlichkeit handelt und diese im Zuge der Registrierung als solche gekennzeichnet wurde, kann nic.at Name und sämtliche Kontaktinformationen, insbesondere in der Whois-Datenbank der nic.at, veröffentlichen; dazu erklärt der Domain-Inhaber, allenfalls erforderliche Zustimmungen von Kontaktpersonen eingeholt zu haben (siehe AGB Punkt 1.5. Datenverarbeitung).

Prinzipiell kann der Provider/Registrar den Domain-Inhaber nicht vertreten. Eine Ausnahme besteht bei der Domain-Registrierung, bei welcher der Registrar im Namen seines Kunden einen Vertrag mit nic.at abschließt. Bei allen weiteren Datenänderungen an der .at-Domain muss der Vertragspartner, also der Domain-Inhaber, zustimmen.

Ganz allgemein gilt, dass man sich im Internet mit „offenen Augen“ bewegen und nicht jedem vertrauen soll – in der „Offline“-Welt tritt man Personen, die man nicht kennt, auch skeptisch gegenüber und vertraut nicht jedem ohne Sicherheiten seine Daten (z. B. den Pin der Bankomatkarte) oder sein Geld an, der einem zusagt, dass er ihm beispielsweise eine Ware liefert. 

Sollte man trotzdem einem Verbrechen zum Opfer gefallen sein, dann kann man jederzeit auf die Möglichkeiten des Rechtsstaates zurückgreifen und dies den Strafverfolgungsbehörden zur Anzeige bringen. Zusammenfassend ist zu betonen, dass für solche Handlungen der Betreiber von Webseiten oder der Versender von E-Mails selbst verantwortlich ist und deshalb auch bei etwaigen Rechtsverletzungen einzustehen hat.

Was außerhalb des Internets gilt, kommt also natürlich auch in der „Internetwelt“ zur Anwendung. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum! 

Verwiesen werden soll hier beispielhaft auch auf Organisationen, die sich mit der Bewusstseinsschaffung rund um unerlaubte oder illegale Aktivitäten oder Inhalte im Internet beschäftigen: www.internetombudsmann.at , www.saferinternet.at , www.cert.at , www.stopline.at 

Bei Rechtsstreitigkeiten um .at-Domains kann ein Wartestatus beantragt werden. Dieser garantiert, dass für die Dauer der Streitigkeit kein Inhaberwechsel durchgeführt werden kann. 

Grundsätzlich  gibt es keine außerordentliche Streitschlichtungsstelle für .at-Domains. Wenn eine außergerichtliche Beilegung von .at-Domain Streitigkeiten nicht möglich ist, steht der Gang zu den ordentlichen Gerichten offen. Die Parteien müssen sich selbst um eine Einigung bemühen. nic.at ist kein Vermittler und trifft keine Entscheidungen, stellt jedoch mit dem Wartestatus eine faire Grundlage zur Verfügung.

Für Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und nic.at sind folgende außergerichtliche Schlichtungsstellen zuständig:

Die Teilnahme an diesen Schlichtungsstellen ist sowohl für den Verbraucher als auch für nic.at freiwillig.

Wenn eine .at-Domain gesperrt wurde, bedeutet das, dass diese  technisch nicht mehr funktionsfähig ist. Das heißt, weder Website noch E-Mail oder andere Internet-Dienste können unter dieser Domain laufen und abgerufen werden. Gelöschte Domains erscheinen in der Whois-Abfrage als "wieder zur Vergabe frei" auf. Die Dauer der technischen Sperre beträgt ca. acht Wochen. In dieser Zeit scheint noch der derzeitige Domain-Inhaber in der Whois-Abfrage auf und die .at-Domain ist mit "Pending Delete" gekennzeichnet. Nach Ablauf der Sperre wird die Domain gelöscht und kann erneut nach dem "First come, first served"-Prinzip vergeben werden. Ob eine Domain frei ist, kann man auf der nic.at-Website mittels Whois-Abfrage abfragen.

nic.at sperrt und löscht .at-Domains entweder auf Kundenwunsch (bei einer Kündigung durch den Inhaber) oder aus folgenden möglichen Gründen (siehe auch AGB Punkt 3.8. Widerruf einer Registrierung):

  1. Wiederholte technische Probleme mit dieser Domain trotz erfolgter Ermahnung des Inhabers   (z. B. nicht funktionierende Nameserver)
  2. Nichtbezahlung des Entgelts
  3. Mangelhafte Angaben zum Domain-Inhaber (siehe AGB Punkt 1.3.)
  4. Eine rechtswirksame gerichtliche Entscheidung oder Anweisung einer zuständigen Behörde

Bei unerlaubten Handlungen im Internet bzw. rechtswidrigen Inhalten muss man zwischen der Webseite und der Domain unterscheiden.  Als Vergabestelle von .at-Domains bietet nic.at keine technischen oder inhaltlichen Dienste, wie z. B. Webspace oder Nameservices, und hat somit keinen Einfluss auf die Inhalte einer Webseite. Diese Dienste werden in der Regel von einem Provider/Registrar angeboten, mit dem der Domain-Inhaber einen zusätzlichen Vertrag eingeht. Somit ist der Betreiber von Webseiten oder der Versender von E-Mails selbstständig verantwortlich und hat deshalb auch bei etwaigen Rechtsverletzungen einzustehen.

Hier eine Übersicht an möglichen Gründen, warum nic.at nicht einfach eine .at-Domain widerruft:

  • Das Vertragsverhältnis zwischen dem Domain-Inhaber und nic.at bezieht sich ausschließlich auf die Domain. Es beinhaltet keinerlei weitere technischen Services, die im Rahmen von unerlaubten Handlungen verwendet werden können (z. B. E-Mail, URLs, Inhalt der Webseite usw.).
  • Der Domainname selbst ist nicht rechtsverletzend (z. B. Markenrecht, …).
  • Die unerlaubte Handlung ist ausschließlich durch den Inhalt der Webseite gegeben und steht in keinem Zusammenhang mit der Domain.
  • Oftmals finden sich unerlaubte Inhalte im Internet unter Links mit 5, 6 und sogar 7 Sub-Ebenen, die nicht im vertraglichen Einflussbereich der nic.at liegen (z. B. http://www.ich.bin.eine.betrügerische-webseite.at).
  • nic.at ist kein Gericht, keine Behörde oder ähnliches, die in der Position wäre zu beurteilen, ob eine Webseite für illegale Aktivitäten oder Verletzung von Rechten Dritter verwendet wird. Wichtig ist auch, jede Art der Zensur definitiv auszuschließen.
  • Die Erfahrung zeigt, dass Webseiten oft auch gehacked werden, um Subseiten für illegale Aktivitäten zu verwenden. Dadurch müsste nic.at einen Sachverhalt beurteilen, der nicht seinem Tätigkeitsbereich entspricht.

Bitte beachten Sie, dass nic.at nicht gezielt eingreifen kann und nur bestimmte Inhalte bereinigen kann. nic.at kann "nur" alle Inhalte abdrehen, was aber bedeutet, dass ggf. auch nicht rechtsverletzende Inhalte gesperrt würden.

Wichtig ist insbesondere, dass nic.at keinesfalls berechtigt ist, die Position der Exekutive oder eines Gerichts einzunehmen.

Länderendungen (ccTLDs) wie z. B. .at und .de sind historisch gewachsen und beruhen stark auf lokalen Gepflogenheiten und Rechtslagen. Für .at bindend sind die AGB und Registrierungsrichtlinien der nic.at. Beide Dokumente können Sie hier downloaden:

Download pdf Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Download pdf Registrierungsrichtlinien

Alle Informationen darüber, welche Daten wir von Ihnen speichern, zu welchem Zweck und auf Basis welcher Rechtsgrundlage wir sie verwenden und wie Sie Ihre Datenschutz-Rechte in Anspruch nehmen können, finden Sie unter Datenschutzerklärung.

Sie können bei einer verdächtigen Rechnung für Ihre Domain ein paar Dinge prüfen, um eventuell selbst festzustellen, ob es sich um eine echte oder um eine Schwindelrechnung handelt. Leider sind immer wieder gefälschte Rechnungen im Umlauf. Ob aktuell Fake-Rechnungen verschickt werden, können Sie unter https://www.nic.at/de/news/aktuelles prüfen.

  • Handelt es sich um eine ausländische IBAN? Wenn ja, habe ich meinen Provider/Registrar im Ausland oder weiß ich, dass der eigentlich den Sitz in Österreich/Deutschland hat?
  • Name des Absenders: Sind Sie sich nicht mehr sicher, wie Ihr Registrar heißt und Sie können so den Namen nicht prüfen? Hier (https://www.nic.at/de/meine-at-domain/domain-suche/whois) können Sie den Registrar Ihrer Domain abfragen. Sollten Sie Ihre Domain direkt bei nic.at beziehen, ist das Datenfeld vom Registrar leer.
  • Achtung: Es kann sein, dass Ihre Domain nicht direkt von einem Registrar, sondern bei einem Reseller (Wiederverkäufer) verwaltet wird. Ein Reseller wird in der Whois-Datenbank nicht als Registrar angezeigt, da Reseller über die Systeme der Registrare arbeiten. Bei Fragen diesbezüglich kontaktieren Sie bitte direkt den Registrar. Der Registrar weiß, ob die Domain direkt von ihm oder von einem Reseller verwaltet wird.
  • IBAN des Registrars: Über die Whois-Abfrage (https://www.nic.at/de/meine-at-domain/domain-suche/whois) finden Sie nicht nur den Registrar, sondern auch den Link zu seinen Daten inkl. Homepage. Sie können entweder über die Homepage des Registrars die IBAN gegenprüfen, oder ihn direkt kontaktieren und nachfragen.

Sollten Sie sich zudem noch nicht sicher sein, können Sie uns gerne jederzeit per Mail (service@nic.at) oder per Telefon (0662 4669 841) kontaktieren.

Service

Sollten Sie auf eine Ihrer Fragen keine Anwort finden, kümmert sich unser Serviceteam gerne darum: +43 662 46 69 -840.