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Unerlaubte Handlungen im Internet  Alle öffnen


Von Datenklau über einen Hacker-Angriff bis hin zur DoS-Attacke, Erpressung oder einer irrtümlichen oder vorsätzlichen Datenrechtsverletzung: Die Erscheinungsformen von unerlaubten Handlungen im Internet und die dadurch entstehenden Schäden sind vielfältig. Typische Beispiele hierfür sind:

  • Spam: Das massenhafte Versenden von unerwünschten E-Mails. 
    (vgl. http://www.internet4jurists.at/e-mail/e-mail.htm)
  • Phishing: Das Fälschen von Webseiten oder E-Mails, um die Internet-Nutzer zur Bekanntgabe geheimer Zugangsdaten (z. B. Bankdaten) zu bringen. (vgl. Wikipedia Phishing)
  • Betrug: Wenn z. B. die online bestellte und bezahlte Ware nicht geliefert wird.
  • Kreditkartenbetrug: Hier werden gefälschte oder gestohlene Kreditkarten-Daten verwendet, um dem Karteninhaber einen finanziellen Schaden zuzufügen. (vgl. Wikipedia Kreditkartenbetrug)
  • Illegale Pornografie
  • Identitätsdiebstahl oder -missbrauch (vgl. Wikipedia Identitätsdiebstahl)
  • Äußerungsdelikte: wie z. B. Verleumdnung oder Ehrenbeleidungung

Ganz allgemein gilt, dass man sich im Internet mit „offenen Augen“ bewegen und nicht jedem vertrauen soll – in der „Offline“-Welt tritt man Personen, die man nicht kennt, auch skeptisch gegenüber und vertraut nicht jedem ohne Sicherheiten seine Daten (z. B. den Pin der Bankomatkarte) oder sein Geld an, der einem zusagt, dass er ihm beispielsweise eine Ware liefert. 

Sollte man trotzdem einem Verbrechen zum Opfer gefallen sein, dann kann man jederzeit auf die Möglichkeiten des Rechtsstaates zurückgreifen und dies den Strafverfolgungsbehörden zur Anzeige bringen. Zusammenfassend ist zu betonen, dass für solche Handlungen der Betreiber von Webseiten oder der Versender von E-Mails selbst verantwortlich ist und deshalb auch bei etwaigen Rechtsverletzungen einzustehen hat.

Was außerhalb des Internets gilt, kommt also natürlich auch in der „Internetwelt“ zur Anwendung. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum! 

Verwiesen werden soll hier beispielhaft auch auf Organisationen, die sich mit der Bewusstseinsschaffung rund um unerlaubte oder illegale Aktivitäten oder Inhalte im Internet beschäftigen: www.internetombudsmann.at , www.saferinternet.at , www.cert.at , www.stopline.at 

Bei unerlaubten Handlungen im Internet bzw. rechtswidrigen Inhalten muss man zwischen der Webseite und der Domain unterscheiden.  Als Vergabestelle von .at-Domains bietet nic.at keine technischen oder inhaltlichen Dienste, wie z. B. Webspace oder Nameservices, und hat somit keinen Einfluss auf die Inhalte einer Webseite. Diese Dienste werden in der Regel von einem Provider/Registrar angeboten, mit dem der Domain-Inhaber einen zusätzlichen Vertrag eingeht. Somit ist der Betreiber von Webseiten oder der Versender von E-Mails selbstständig verantwortlich und hat deshalb auch bei etwaigen Rechtsverletzungen einzustehen.

Hier eine Übersicht an möglichen Gründen, warum nic.at nicht einfach eine .at-Domain widerruft:

  • Das Vertragsverhältnis zwischen dem Domain-Inhaber und nic.at bezieht sich ausschließlich auf die Domain. Es beinhaltet keinerlei weitere technischen Services, die im Rahmen von unerlaubten Handlungen verwendet werden können (z. B. E-Mail, URLs, Inhalt der Webseite usw.).
  • Der Domainname selbst ist nicht rechtsverletzend (z. B. Markenrecht, …).
  • Die unerlaubte Handlung ist ausschließlich durch den Inhalt der Webseite gegeben und steht in keinem Zusammenhang mit der Domain.
  • Oftmals finden sich unerlaubte Inhalte im Internet unter Links mit 5, 6 und sogar 7 Sub-Ebenen, die nicht im vertraglichen Einflussbereich der nic.at liegen (z. B. http://www.ich.bin.eine.betrügerische-webseite.at).
  • nic.at ist kein Gericht, keine Behörde oder ähnliches, die in der Position wäre zu beurteilen, ob eine Webseite für illegale Aktivitäten oder Verletzung von Rechten Dritter verwendet wird. Wichtig ist auch, jede Art der Zensur definitiv auszuschließen.
  • Die Erfahrung zeigt, dass Webseiten oft auch gehacked werden, um Subseiten für illegale Aktivitäten zu verwenden. Dadurch müsste nic.at einen Sachverhalt beurteilen, der nicht seinem Tätigkeitsbereich entspricht.

Bitte beachten Sie, dass nic.at nicht gezielt eingreifen kann und nur bestimmte Inhalte bereinigen kann. nic.at kann "nur" alle Inhalte abdrehen, was aber bedeutet, dass ggf. auch nicht rechtsverletzende Inhalte gesperrt würden.

Wichtig ist insbesondere, dass nic.at keinesfalls berechtigt ist, die Position der Exekutive oder eines Gerichts einzunehmen.

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