/ Domainrecht
Wer bei Domains an Recht denkt, denkt wohl vor allem an Streitigkeiten. Das Internet stellt keinen rechtsfreien Raum dar und auch die Glanzzeiten der Domain-Grabber sind inzwischen Geschichte. Tatsächlich gab es in den letzten 25 Jahren über 2.000 bei nic.at dokumentierte Streitfälle (Wartestatus), und rund 20 % der Auseinandersetzungen landet vor Gericht. Die meisten Rechtsfragen zu Domains sind bereits ausjudiziert.
Kein rechtlicher Check bei Neuregistrierung
nic.at prüft bei der Registrierung einer Domain nicht, ob Rechte verletzt werden, denn sonst würde eine Anmeldung Wochen oder Monate dauern. Die Prüfung ob Rechte verletzt werden ist also Aufgabe des Domain-Inhabers. Falls ein Domain-Name gegen Ihre Namens-, Marken- oder Kennzeichenrechte verstößt, können Sie sich an die nic.at-Rechtsabteilung wenden.
Rechtswidrige Domain-Namen und die Rolle der nic.at
Die Vergabe von .at-Domains basiert auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und den Registrierungsrichtlinien der nic.at. Dort ist auch festgelegt, in welchen Fällen nic.at eine Domain widerrufen, sprich löschen darf. Bei der Registrierung selbst wird nicht überprüft, ob ein Domain-Name Rechte Dritter wie z.B. Namens- oder Markenrechte verletzt oder nicht – dafür ist der Domain-Inhaber verantwortlich. nic.at muss erst dann reagieren, wenn dezidiert auf eine Rechtsverletzung hingewiesen wird. Normalerweise wird dann der sogenannte „Wartestatus“ für die Domain gesetzt, bis sich die streitenden Parteien geeinigt haben. nic.at setzt dann die Einigung der Parteien bzw. das gültige Gerichtsurteil um.
Bewährt bei Streitigkeiten: der Wartestatus
Bei einem Rechtsstreit um eine Domain sollte man bei nic.at den Wartestatus für diese Domain beantragen. Der Wartestatus ist eine vorübergehende Sperre des Inhaberwechsels einer Domain. Er stellt sicher, dass der Domain-Inhaber für die Dauer einer Streitigkeit ein und derselbe bleibt – man kann sich also nicht durch Weitergabe der Domain aus der Affäre ziehen. Beantragt werden kann er von jedem, der eine mögliche Verletzung seiner Rechte nachweisen kann. Die Domain funktioniert währenddessen ganz normal.
Der große Irrtum: gewonnenes Gerichtsverfahren bedeutet nicht Domain-Zuschlag bzw. -Erhalt!
Immer wieder gibt es nach Domain-Streitigkeiten das böse Erwachen: Selbst wenn der Kläger bei Gericht Recht bekommen hat und der Beklagte die Domain auf Grund eines Unterlassungsurteils kündigen muss, führt das nicht automatisch zur Übertragung der Domain auf den Kläger. Denn Unterlassung bedeutet Löschung der Domain, und nach der Löschung steht die Domain nach dem first come first served Prinzip wieder zur Registrierung frei. Es kann also durchaus sein, dass der Kläger wieder nicht zum Zug kommt. Tipp unserer Rechtsabteilung: Eine außergerichtliche Einigung auf Inhaberwechsel ermöglicht eine problemlose Übertragung der Domain!
Die Konkurrenz schläft nicht …
Passiert dem kleinen Solariumbetreiber genauso wie dem bekannten Nachrichtenmagazin: Das Produkt ist entwickelt, die Visitenkarten gedruckt, die Werbekampagne läuft… nur in der Hitze des Gefechts wurde vergessen, die entsprechende Domain zu registrieren. Und manchmal war die Konkurrenz dann schneller – oder die Domain schon lange zuvor vergeben. Da hilft auch ein Anruf bei der nic.at Rechtsabteilung nichts mehr… denn first come first served lautet das Grundprinzip der Domain-Vergabe.